Luftfilter für Laboratorien
Camfil Farr unterhält langjährige Partnerschaften mit den führenden Biosicherheits- und Sterilbankherstellern. Die technischen Anforderungen dieser Industrie sind uns bekannt.
Der bevorzugte HEPA-Filter ist der MEGALAM.
MEGALAM-Filter
Mit unserem bekannten MEGALAM-Filter können OEM-Hersteller den Luftstrom maximieren, während gleichzeitig der Widerstand minimiert wird und somit erhebliche Energiekosten eingespart werden.
Wenn unidirektionaler Luftstrom vorgeschrieben ist:
Sicherheitswerkbänke sind für ihre hohen Anforderungen an den Luftstrom bekannt: Einige unserer OEM-Kunden wünschen 0,45 m/s ± 10 % und weniger. Mit unserer „Controlled Media Spacing (CMS)“-Falttechnik, in Verbindung mit dem Laminator, können diese hohen Anforderungen leicht erfüllt werden.
Das umfangreiche Sortiment von HEPA-Filtern:
MEGALAM-Filter werden in 3 Standardfaltungen gefertigt: 45, 68 und 90 mm. Jeder Filter wird einzeln scangetestet, um die Filterklasse nach EN 1822 zu gewährleisten und so die wirtschaftlichste und kostengünstigste Lösung zu bieten.
Laborbezogene Standards/Richtlinien:
1. DIN EN 12469 Sicherheitswerkbänke
Klassifizierung
Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke der Klassen 1, 2 und 3 (S1, S2 und S3) dienen dem Schutz der Beschäftigten bei mikrobiologischen und gentechnischen Arbeiten. Werkbänke der Klassen 2 und 3 sind außerdem geeignet für den Produktschutz, und die Werkbänke der Klasse 2 bieten zusätzlich einen Verbreitungsschutz innerhalb des Arbeitsbereiches.
-
Klasse 1
Ein Luftstrom wird an dem Experimentator vorbei in die Werkbank und über einen HEPA-Filter wieder heraus geführt. Charakteristika: guter Personenschutz, kein Produktschutz. -
Klasse 2
Bei korrektem Arbeiten verhindert eine laminare (gerichtete) Luftströmung, daß Luftkeime von außen in die Werkbank und mit Mikroorganismen belastete Aerosole aus der Werkbank heraus gelangen. Typischerweise wird der Frontzugang durch einen Luftvorhang geschützt. Charakteristika: guter Personenschutz, guter Produktschutz. -
Klasse 3
Die Werkbank ist gasdicht geschlossen und wird mit Unterdruck betrieben. Der Experimentator kann z. B. nur mit Hilfe von an die Werkbank mechanisch angeschlossenen Handschuhen arbeiten. Es wird konstant gefilterte Luft in die Sicherheitswerkbank geblasen, die Abluft wird behandelt, um ein Austreten von Mikroorganismen zu verhindern. Charakteristika: maximaler Personenschutz, guter Produktschutz.
2. WHO Biosicherheits-Handbuch
In Anlehnung an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Mikroorganismen in vier Risikogruppen eingeteilt:
-
Gruppe 1
kein Risiko (nach Stand der Wissenschaft) -
Gruppe 2
geringes Risiko für Beschäftigte, kein bis geringes Risiko für die Bevölkerung -
Gruppe 3
mäßiges Risiko für Beschäftigte, geringes bis mäßiges Risiko für die Bevölkerung -
Gruppe 4
hohes Risiko für Beschäftigte und für die Bevölkerung
Für die Gruppen 1 und 2 werden, anders als für 3 und 4, keine Sicherheitslabors vorgeschrieben. Der Verhaltenskodex betrifft z. B. Zugangskontrolle, persönlichen Schutz, Verfahren und Prozeduren, Arbeitsbereiche und Biosicherheitsmanagement. „Entwurf und Einrichtungen“ beschreibt Konstruktionsmerkmale; „Laborgeräte“ die notwendigen Biosicherheitsgeräte; „Gesundheits- und medizinische Überwachung“ die Überwachung des Personals mit Umgang mit Mikroorganismen der verschiedenen Gruppen. Des Weiteren werden Schulung, Abfallbehandlung und chemische, elektrische und Strahlensicherheit sowie Brandschutz behandelt.
Auszüge aus dem Handbuch:
Das Sicherheitslabor Biosicherheitsgruppe 3 gilt der Arbeit mit Mikroorganismen der Gruppe 3 und größeren Volumen oder Konzentrationen der Gruppe 2 mit einem erhöhten Risiko der Aerosolverteilung. Biosicherheitsgruppe 3 fordert eine Verschärfung der Betriebs- und Sicherheitsmaßnahmen von einfachen Labors der Gruppen 1 und 2.
-
Das Gebäudeventilationssystem muß derart konstruiert sein, daß Luft aus dem Sicherheitslabor nicht in andere Bereiche des Gebäudes rezirkulieren kann. Innerhalb des Labors kann die Luft mit Hilfe von HEPA-Filtern gefiltert, aufbereitet und rezirkuliert werden. Abluft aus dem Labor (mit Ausnahme der Luft aus Sicherheitswerkbänken) muß aus dem Gebäude so abgeführt werden, daß sie von bewohnten Gebäuden und Lufteinlässen wegführt. Es wird vorgeschlagen, für diesen Zweck HEPA-Filter zu verwenden.
-
Sicherheitswerkbänke sollten sich von begehbaren Bereichen und Kreuzluftströmen von Türen und Belüftungsanlagen entfernt befinden. (siehe Kapitel 7).
-
Die HEPA-filtrierte Abluft aus Sicherheitswerkbänken der Klassen 1 und 2 muß so abgeführt werden, daß sie das Luftgleichgewicht weder der Werkbank noch der Gebäudeabluftanlage stört. Alle HEPA-Filterinstallationen müssen gasförmige Dekontamination und Prüfung zulassen.
Das Hochsicherheitslabor Biosicherheitsgruppe 4 gilt der Arbeit mit Mikroorganismen der Gruppe 4. Vor Bau und Inbetriebnahme eines solchen Labors sollten intensive Beratungen mit anderen Einrichtungen geführt werden, die in dieser Beziehung Erfahrung haben. Die im Betrieb befindlichen Hochsicherheitslabors der Biosicherheitsgruppe 4 sollten der Kontrolle einer nationalen oder entsprechenden Behörde unterstehen.
-
Luftregelsystem. Negativdruck muß in der Einrichtung beibehalten bleiben. Zu- und Abluft müssen über HEPA-Filter geführt werden. Es gibt maßgebliche Unterschiede zwischen Belüftungsanlagen für Sicherheitswerkbänke der Klasse 3 und Abzuglabors. *
-
Sicherheitswerkbänke der Klasse 3. Die Luftzufuhr zu Sicherheitswerkbänken der Klasse 3 darf nur innerhalb des Raums durch einen in der Werkbank installierten HEPA-Filter oder direkt vom Luftzufuhrsystem entnommen werden. Abluft aus einer Sicherheitswerkbank der Klasse 3 muß über zwei HEPA-Filter strömen, bevor sie an die Außenluft gelangt. Die Werkbank muß zu jedem Zeitpunkt mit Unterdruck betrieben werden. Eine speziell dafür vorgesehene nicht-rezirkulierende Ventilationsanlage ist für das Labor vorgeschrieben.
-
Abzuglabor Speziell dafür vorgesehene Zu- und Abluftanlagen sind vorgeschrieben. Diese sind derart abgestimmt, daß ein direkter Luftstrom innerhalb des Abzugbereichs von der Zone des geringsten Risikos zur Zone des höchstmöglichen Risikos fließt. Zusätzliche Abluftgebläse sind zur Sicherstellung des Unterdrucks in der Einrichtung erforderlich. Die Druckunterschiede innerhalb des Abzuglabors und zwischen diesem und den anliegenden Räumen müssen ununterbrochen überwacht sein. Der Luftstrom in den Zu- und Abluftbauteilen der Lüftungsanlage muß kontrolliert werden, und Sicherheitsmaßnahmen bestehen, die eine Druckbeaufschlagung des Abzuglabors verhindern. HEPA-filtrierte Zuluft muß im Abzugbereich und den Dekontaminationsluftschleusen oder -kammern verfügbar sein. Abluft muß durch zwei HEPA-Filter strömen, bevor sie an die Außenluft gelangt. Abweichend davon darf Abluft nach zweifacher HEPA-Filtration nur innerhalb des Abzuglabors selbst rezirkuliert werden, unter keinen Umständen jedoch in andere Bereiche. Nur mit außerordentlicher Vorsicht ist letztere Möglichkeit zu wählen. Forschungsarten, -geräte, Chemikalien und andere Materialien, die im Abzuglabor zum Einsatz kommen, sowie eventuell auch Versuchstiere sollten mit in Betracht gezogen werden.
Alle HEPA-Filter müssen jährlich getestet und zertifiziert werden. Die HEPA-Filtergehäuse lassen In-situ-Dekontamination des Filters vor Entfernen zu. Ansonsten kann man den Filter in einem versiegelten, gasdichten Primärbehälter zur Dekontamination oder Vernichtung durch Verbrennung bringen.
(1) Laboratory Biosafety Manual, World Health Organization, 2003


