Für HVAC-Filter und HEPA-Reinluftfilter legt die Norm UL 900 Rauch- und Brennbarkeitsgrenzen fest:
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UL Klasse 1 – sind Luftfilter, die (sauber) einer Flamme keinen Brennstoff liefern und nur unerheblich Rauch emittieren. Eine Filtereinheit der Klasse 1 darf weder Flammen noch Funken verursachen, wenn sie einer Flamme ausgesetzt wird. Der im Prüfverfahren beschriebene Flammentest darf eine Fläche von ca. 1,62 cm² unter der Rauchdichte-Zeitkurve nicht überschreiten.
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UL Klasse 2 – sind Luftfilter, die (sauber) moderat brennen und/oder nur wenig Rauch abgeben. Eine Filtereinheit der Klasse 2 darf keine Flammen oder übermäßig viele Funken verursachen - die über den Luftkanal hinaus feststellbar sind. Des Weiteren, wie im Prüfungsverfahren ebenfalls beschrieben, darf der Flammen-Test keine Fläche größer als ca. 5,8 cm² unter der Rauchdichte-Zeitkurve erzeugen.
UL 586, mit der Bezeichnung "Standard for High-Efficiency Particulate Air Filter Units" (Norm für Hochleistungs-Schwebstofffiltereinheiten) definiert die Verfahren zur Bestätigung der HEPA-Filterleistung. Des Weiteren wird die erforderliche Anzahl Bauteile, die Eigenschaften des Luftstroms und -widerstands, die Prüfgeräte und der Basis-Flammentest (Flammentest-Mindestkriterium) bestimmt.
Camfil Farr hat eine Übersicht dieser Normen veröffenlicht


